Elternbeiträge
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Der Grundgedanke der Rudolf Steiner Schule ist, dass grundsätzlich jedes Kind die Schule besuchen kann – die Finanzen sollen dafür kein Hindernis sein. Alle Eltern der Schule beteiligen sich deshalb nach sozialen Gesichtspunkten und Regeln an der Finanzierung der Schule und bringen mit Familienbeiträgen den notwendigen Gesamtbetrag zusammen.

Definition der Elternbeiträge

Es gibt nicht einen Beitrag pro Kind, sondern pro Familie – unabhängig von der Zahl der Kinder, die den Kindergarten und die Schule besuchen. Die Familienbeiträge werden von den Eltern verantwortungsvoll im Verhältnis des Einkommens festgelegt. Als Grundlage für eine gesunde und stabile Finanzierung und zur Stärkung der gegenseitigen Solidarität empfiehlt die Rudolf Steiner Schule Biel den Eltern, sich an den Richtwerten in den verlinkten Dokumenten zu orientieren.

Familienbeitragsgruppe

Die Angaben über das Einkommen, die alle Eltern zur Festlegung der Beiträge einreichen, kommen nur einer bestimmten Gruppe von Eltern (Familienbeitragsgruppe) zu Augen und werden von diesen streng vertraulich behandelt. Die Familienbeitragsgruppe beurteilt jede Beitragsvereinbarung und Gesuche um Beitragsermässigung nach denselben Regeln und entscheidet darüber. Bei Bedarf sucht sie mit den Eltern das Gespräch.

Dokumente

FinanzkonzeptDownload
Familienbeitragsordnung 23-24Download
Familienbeitragsordnung 24-25Download
Familienbeitragsvereinbarung 23-24Download
Familienbeitragsvereinbarung 24-25Download
Wegleitung Familienbeitragsvereinbarung 23-24Download
Wegleitung Familienbeitragsvereinbarung 24-25Download
Erläuterung zur Beitragsvereinbarung 23-24Download
Erläuterung zur Beitragsvereinbarung 24-25Download
Leitfaden Familienbeitragsvereibarung 23-24Download
Leitfaden Familienbeitragsvereibarung 24-25Download
Reduktionsgesuch 23-24Download
Reduktionsgesuch 24-25Download
Elternarbeit 23-24Download
Elternarbeit 24-25Download

Kontakt

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