Der Grundgedanke der Rudolf Steiner Schule ist, dass grundsätzlich jedes Kind die Schule besuchen kann – die Finanzen sollen dafür kein Hindernis sein. Alle Eltern der Schule beteiligen sich deshalb nach sozialen Gesichtspunkten und Regeln an der Finanzierung der Schule und bringen mit Familienbeiträgen den notwendigen Gesamtbetrag zusammen.
Definition der Elternbeiträge
Es gibt nicht einen Beitrag pro Kind, sondern pro Familie – unabhängig von der Zahl der Kinder, die den Kindergarten und die Schule besuchen. Die Familienbeiträge werden von den Eltern verantwortungsvoll im Verhältnis des Einkommens festgelegt. Als Grundlage für eine gesunde und stabile Finanzierung und zur Stärkung der gegenseitigen Solidarität empfiehlt die Rudolf Steiner Schule Biel den Eltern, sich an den Richtwerten in den verlinkten Dokumenten zu orientieren.
Familienbeitragsgruppe
Die Angaben über das Einkommen, die alle Eltern zur Festlegung der Beiträge einreichen, kommen nur einer bestimmten Gruppe von Eltern (Familienbeitragsgruppe) zu Augen und werden von diesen streng vertraulich behandelt. Die Familienbeitragsgruppe beurteilt jede Beitragsvereinbarung und Gesuche um Beitragsermässigung nach denselben Regeln und entscheidet darüber. Bei Bedarf sucht sie mit den Eltern das Gespräch.
Finanzkonzept | Download |
Familienbeitragsordnung 23-24 | Download |
Familienbeitragsordnung 24-25 | Download |
Familienbeitragsvereinbarung 23-24 | Download |
Familienbeitragsvereinbarung 24-25 | Download |
Wegleitung Familienbeitragsvereinbarung 23-24 | Download |
Wegleitung Familienbeitragsvereinbarung 24-25 | Download |
Erläuterung zur Beitragsvereinbarung 23-24 | Download |
Erläuterung zur Beitragsvereinbarung 24-25 | Download |
Leitfaden Familienbeitragsvereibarung 23-24 | Download |
Leitfaden Familienbeitragsvereibarung 24-25 | Download |
Reduktionsgesuch 23-24 | Download |
Reduktionsgesuch 24-25 | Download |
Elternarbeit 23-24 | Download |
Elternarbeit 24-25 | Download |